Vortragsreihe Gewerblicher Rechtsschutz Dr. Jochen Reich - - PowerPoint PPT Presentation

vortragsreihe gewerblicher rechtsschutz
SMART_READER_LITE
LIVE PREVIEW

Vortragsreihe Gewerblicher Rechtsschutz Dr. Jochen Reich - - PowerPoint PPT Presentation

Die Folien drfen auszugsweise verwendet werden: Quelle: Dr. Jochen Reich, Patentanwalt Vortragsreihe Gewerblicher Rechtsschutz Dr. Jochen Reich Patentanwalt, European Patent Attorney Patentanwalt, European Patent Attorney www.reich-ip.com


slide-1
SLIDE 1

Vortragsreihe Gewerblicher Rechtsschutz

  • Dr. Jochen Reich

Patentanwalt, European Patent Attorney

Die Folien dürfen auszugsweise verwendet werden: Quelle: Dr. Jochen Reich, Patentanwalt

Patentanwalt, European Patent Attorney www.reich-ip.com

slide-2
SLIDE 2
  • Art. 14 GG:

Schutz jeglichen Eigentums Analogie: physische Waren / geistiges Eigentum

Physische Waren:

  • Verkauf
  • Verleih
  • ...

Motivation

(Wertschöpfung/ Return on Investment)

  • Dr. Jochen Reich, 2015

Patentanwalt

§§9, 33 PatG i.V.m Art. 66 EPÜ ? Office Geistiges Eigentum:

  • Eigennutzung
  • Verkauf
  • Lizensierung
  • ...

Verlust geistigen Eigentums:

  • Mitarbeiterfluktuation
  • Öffentliche Konferenzbeiträge
  • Offenbarung durch Produkt
  • Reverse Engineering
  • Decompilierung
slide-3
SLIDE 3

Lösung eines technischen Problems

Erfinder

Erstellen Erfindungsmeldung

Erfinder

Einreichen EM bei Patentabteilung

Erfinder

Analyse Erfindungsmeldung

Erste Schritte

Von der Erfindung zur Patentanmeldung

  • Dr. Jochen Reich, 2015

Patentanwalt

Recherche

Feedback: Forschungsbedarf Feedback: Forschungsbedarf

ng/ Bereichsleitung

Feedback: Erfindungshöhe Innovationskonkurrenz

Ausarbeitung Anmeldung

Patentanwalt mit Erfinder(n)

Entscheidung: Inanspruchnahme oder Freigabe

Patentabteilung

Anmeldung, Veröffentlichung oder Geheimhaltung?

Patentabteilung

Analyse Erfindungsmeldung

Patentabteilung

Recherche

Patentanwalt

Defensivpublikation

Patentanwalt

Anmeldestrategie?

Patentanwalt

Sonderfall Informatik: => Eigene Rechtsprechung(en)

Fachabteilun

slide-4
SLIDE 4

Recherche

Patentanwalt

Patentrecherche

(Unterschiedliche Aspekte)

  • Dr. Jochen Reich, 2015

Patentanwalt

Innovationskonkurrenz Portfoliobildung

  • Schutzbedarf
  • Lücken im SdT

Rechtssicherheit

  • Beständigkeit Schutzrechte
  • Marktbeobachtungspflicht
  • Durchgriffshaftung auf Privatvermögen des

Geschäftsführer (GmbH) => Keine generelle Haftungsbefreiung

Due Diligence

  • Wortsinngemäße Verletzung
  • Äquivalente Verletzung
  • Mittelbare Verletzung

Erfindungshöhe

  • Abstand zum SdT
  • Lücken im SdT?

Innovationskonkurrenz

  • Akteure
  • Anmeldefrequenz
  • Anmeldetendenzen
  • Schutzrechtsstrategie

Kosteneffizienz

  • Anmeldeprozedere teurer
  • Erteilungsverfahren günstiger
  • Verteidigung Schutzrecht günstiger (!)
  • Durchsetzung günstiger (!)

Freedom-to-Operate

  • Schutzrechtssituation
  • Lizenzbereitschaften
  • Forschungsrichtung
  • Produktstrategie
slide-5
SLIDE 5

Anmeldeverfahren

(bzw. Erteilungsverfahren)

  • Dr. Jochen Reich, 2015

Patentanwalt

Prüfungsbescheid mit Fristsetzung oder Ladung zur Anhörung / Mündliche Verhandlung Mögliche Reaktionen des Vertreters:

  • Bescheidserwiderung
  • Fristgesuch

Zurückweisung/ Erteilung Teilanmeldung

20

  • Fristgesuch
  • Rücknahme der Anmeldung
  • Antrag „Entscheidung nach Aktenlage“
  • Antrag Anhörung/ Mündliche Verhandlung
  • Rücknahmefiktion durch Nichtzahlung der Gebühren
  • keine Reaktion => Amtsermittlungsgrundsatz
slide-6
SLIDE 6

Finanziell Materiell Strategisch Schutz eigener (teurer!) Innovation/ Investition Defensive Publishing mit amtlichem Zeitstempel Mitarbeitermotivation (Erfinderehre, Vergütung, ...) Einfluss auf Unternehmensbewertung Sicherheit für Investoren, (Venture Capital, Start-Up Finanzierung, ...) Werblicher Effekt/Firmenimage, Veranschaulichung der Innovationskraft

Entscheidung zur Patentanmeldung

(Vorteile)

  • Dr. Jochen Reich, 2015

Patentanwalt

Finanziell Materiell Strategisch Wettbewerbsvorteil; Erlangung von Monopolschutz, Nachahmungsschutz (Gutachterliche) Bewertung durch unabhängiges Amt Technische Dokumentation der Erfindung Priorität der Erstanmeldung Portfoliobildung (Eigenverwertung, Lizenztausch, Verkauf, Verhandlungsmasse/ Drohpotential

  • bzgl. Verletzungsverfahren)
slide-7
SLIDE 7

Eigenverwertung Fremdverwertung

Vermarktung der Erfindung durch Patentinhaber selbst Werbung mit Patentanmeldung/ Patent Verkauf des Patents Vergabe von Lizenzen

Einfache Lizenz Exklusive Lizenz Einfache Lizenz Exklusive Lizenz Sperrwirkung Nachahmungsschutz Sperrwirkung Nachahmungsschutz Adressat: Endkunde Adressat: Endkunde Verkauf

  • Patentfamilie

Verkauf

  • Patentfamilie

Patentverwertung

(Eigen-/ Fremdverwertung)

  • Dr. Jochen Reich, 2015

Patentanwalt

ERTRÄGE IMAGEGEWINN VERKAUFSERLÖSE LIZENZGEBÜHREN

Exklusive Lizenz Exklusive Lizenz Nachahmungsschutz Vorratspatent Verhandlungsmasse Nachahmungsschutz Vorratspatent Verhandlungsmasse Evtl. Schadensersatz (Verletzergewinn) Evtl. Schadensersatz (Verletzergewinn) Endkunde Investor Endkunde Investor

  • Patentfamilie
  • Portfolio
  • Unternehmensbereich
  • Unternehmen
  • Patentfamilie
  • Portfolio
  • Unternehmensbereich
  • Unternehmen
slide-8
SLIDE 8

Patentverwertung

(Lifecycle)

  • Dr. Jochen Reich, 2015

Patentanwalt

Anmeldung Erteilung Einspruch Abmahnung Erwerb Portfolio Berechtigungsanfrage Außergerichtliche Einspruch Beschwerde Nichtigkeitsklage Monetarisierung Außergerichtliche Einigung Achtung: Dokumente einsehbar? Validität? Schadenersatz? Verletzergewinn

slide-9
SLIDE 9

Impressum

Meine Folien dürfen zitiert werden: „Quelle: Dr. Jochen Reich, Patentanwalt“. Der Inhalt diese Angebots dient lediglich zur allgemeinen Information über das Rechtsgebiet. Der Inhalt diese Angebots stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall. Es besteht keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben.

  • Dr. Jochen Reich ist als Patentanwalt in Deutschland zugelassen und zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (European Patent Attorney).

Die Berufsbezeichnung "Patentanwalt" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Er ist Mitglied des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (EPI).

  • Dr. Jochen Reich ist Mitglied der Patentanwaltskammer, Tal 29, 80331 München (gleichzeitig zuständige Aufsichtsbehörde). Für Verfahren vor dem EPA sind
  • Dr. Jochen Reich ist Mitglied der Patentanwaltskammer, Tal 29, 80331 München (gleichzeitig zuständige Aufsichtsbehörde). Für Verfahren vor dem EPA sind

die FICPI Standesregeln (www.ficpi.org/ficpi/aboutframe.html) und der Code of Professional Conduct des epi (http://216.92.57.242/patentepi/deutsch/100/120/121/) anwendbar. Für Patentanwälte gelten die Patentanwaltsordnung, PAO, die Berufsordnung der Patentanwälte, BOPA (abgedruckt in Mitt. 1997, S. 243 ff.), sowie die FICPI-Standesregeln. The professional titles „European Trademark Attorney“ as well as „European Design Attorney“ are used legitimated by registration in the list of professional representatives before the Office for Harmonisation in the Internal Market http://oami.eu in accordance with Article 89 of the Directive (EC) No. 40/94 of the Council dated December 20, 1993 regarding the Community Trademark and in accordance with Article 78 of the Directive (EC) No. 6/2002 of the Council dated December 12, 2001 regarding the Community Design. Haftungsausschluß für Inhalte Sämtliche Beiträge auf dieser Website dienen lediglich der Information. Die Informationen auf dieser Seite beinhalten keine Rechtsauskunft oder rechtsverbindliche Auskunft. Außerdem wird durch das Übermitteln von Daten keinerlei Geschäftsbeziehung begründet. Die Inhalte dieser Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Nach §§ 8 bis 10 TMG ist der Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte sofort entfernen. Es entspricht nicht meinem Willen abgemahnt zu werden, senden Sie mir eine kurze Email. Ungerechtfertigte Abmahnungen werden entsprechend erwidert.

  • Dr. Jochen Reich, Herrnstr. 15, 80539 München